Gesundheitsstatus und -versorgung von MigrantInnen in Italien
Tanja Braun, Ärztin, aktiv im Büro für medizinische Flüchtlingshilfe
In Italien leben neben 55 Mio. Italienern 1,25 Mio. Migranten mit geregeltem Aufenthaltsstatus und geschätzt etwa 300.000 Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Zurzeit liegt der Anteil von Migranten an der Gesamtbevölkerung bei 2-5% und wird voraussichtlich auf 10% im Jahr 2020 steigen. Etwa 55% der Einwanderer kommen aus Entwicklungsländern, 23% aus Osteuropa und 22% aus reichen Ländern. Die Gruppe der Migranten ist äußerst heterogen. Die Einwanderer kommen aus 110 verschiedenen Ländern und bringen ihre Sprache, Kultur und Religion mit. Die Gründe der Migration sind ebenso unterschiedlich und reichen von der Flucht aus Kriegsgebieten bis zur freiwilligen Migration.
In Italien findet erst seit wenigen Jahren eine nennenswerte Einwanderung aus ärmeren Ländern statt. Daher leben sowohl legale als auch illegale Migranten unter den gleichen schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen, die charakteristisch für eine erst kurze Zeit zurückliegende Migration sind. In diesem Beitrag werden im ersten Teil beide Gruppen zusammen berücksichtigt und im zweiten Teil getrennt auf deren Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem und rechtliche Aspekte eingegangen.
Der Gesundheitszustand dieser Migranten ist einerseits von einem starken Selektionsprozess (healthy migrant effect) und andererseits durch sehr schwierige Lebensumstände gekennzeichnet. Dazu zählen schlechte Wohnverhältnisse, einseitige Ernährung, wenig Privatsphäre und niedriges soziales Kapital sowie schlechte Arbeitsbedingungen (Job-Unsicherheit, niedrige Löhne, niedriger Sicherheitsstandards, lange und unsichere Arbeitswege) und erschwerter Zugang zur Gesundheitsversorgung (bürokratische, finanzielle und kulturelle Barrieren).
Gute epidemiologische Daten sind nicht zugängig, da die meisten Gesundheitsinformationssysteme keine verlässlichen Auskünfte über Nationalität oder Aufenthaltsstatus der Patienten geben. Aus diesem Grund können nur Daten aus einer proportionalen Analyse ausgehend von der Dokumentation über ungünstige Krankheitsverläufe bei Migranten genutzt werden.
Die proportionale Mortalität in einer longitudinalen Studie in Turin aus den Jahren 1981- 91 liegt bei Migranten aus armen Ländern bei Unfällen, gewaltsamen Tod (sehr wahrscheinlich aufgrund niedrigerer Sicherheitsstandards) sowie unklaren Todesursachen (wahrscheinlich wegen diagnostischen Schwierigkeiten) höher als bei der italienischen Vergleichspopulation (Lemma 1993). Einer Analyse der Mortalitätsdaten in Italien aus den Jahren 1992 -94 zeigt für Migranten aus Entwicklungsländern eine deutliche höhere Mortalität durch metabolische oder endokrine Krankheiten und für Osteuropäische Migranten eine vergleichsweise höhere Unfallmortalität (Bruzzone, 1998). Der perinatale Gesundheitszustand war bei Kinder von Migrantinnen im der Lazio Region (1982-92) (in Mareca, 1999) besonders beeinträchtigt. Dazu zählen ein niedriges Geburtsgewicht (Prävalenz zwischen 5% bei Italienern, 11% bei Migranten aus Central Afrika, 12% aus Ost-Asien und 19% bei Sinti und Roma), und eine erhöhte Säuglingssterblichkeit (zwischen 8,3‰ bei Italienern, 17,9‰ unter Migranten aus Nord Afrika und dem Mittleren Osten, 20,8‰ bei Sinti und Roma und 21,9‰ bei Migranten aus Central Afrika). Der Anteil von Teenage- Schwangerschaften lag für Sinti und Roma bei 29%, für Migrantinnen aus Europa bei 6% und 0,8% bei Italienerinnen.
Die Prävalenz für Abtreibungen war bei Migrantinnen besonders hoch, sie lag 1994 bei 57,4% und 1997 bei 53,2% mit einer umgekehrt proportionalen Verteilung im Relation zum Alter. Der Anteil von Migrantinnen an allen Abtreibungen in Italien stieg von 2,17% 1980 kontinuierlich auf 13,3% 1997 (Boccuzzo, 1999).
Bei der Analyse der stationären Aufnahmen in den Jahren 1995-97 in Piedmont zeigt sich bei Migranten verglichen mit der italienischen Bevölkerung ein deutlich höherer Anteil bei folgenden Krankheiten:
Infektionskrankheiten (wie Aids bei Kindern aus Central Afrika und Tuberkulose unter jungen Migranten aus den meisten ärmeren Ländern), Traumata (junge Osteuropäische Migranten), Abtreibungen und importierte Gesundheitsprobleme wie hämolytische Anämie oder Circumcisionen (Citta di Torino, 1999).
In der ambulanten Versorgung von illegalen Migranten standen akute und chronische Atembeschwerden (15-20%), Magen- Darm- Beschwerden (9-14%) und Traumata (11-17%) im Vordergrund, und spiegeln somit die Auswirkungen der schlechten Wohnverhältnissen und den Stress der Migration wieder.
1995 wurden 10% der registrierten Tuberkuloseerkrankungen bei Migranten festgestellt. Ursächlich dafür waren ein höheres Risiko einer endogenen Reaktivation der Tuberkulose bei Patienten aus endemischen Gebieten und eine höher Ansteckungsgefahr in Italien durch die ungesunden Wohnverhältnisse (in Marceca 1999). Prostituierte und Gefangene sind von ungesunden Lebens- und Wohnverhältnissen besonders betroffen (20% aller Gefangenen sind Migranten).
Der gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen hatten nur zwischen 40% und 60% der in Veneto lebenden Kinder von Migranten (Marceca , 1999).
Zusammenfassend zeigen diese epidemiologischen Daten, dass die ungünstigen Lebensbedingungen (Arbeit, Wohnung) und der mangelnde Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem einen starken Einfluss auf den Gesundheitszustand der in Italien lebenden Migranten haben.
Der nachteilige Effekt der Migration gleicht den healthy migrant effect nicht nur wieder aus, sondern führt zusammen mit der alltäglichen sozialen Benachteiligung letztlich zu größerer gesundheitlicher Benachteiligung und Ungleichheit in der Zukunft.
Migranten mit legalem Aufenthaltstatus haben Zugang zum staatlich organisierten öffentlichen Gesundheitssystem. Die Kosten für die Gesundheits- und Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber oder von den Migranten selbst getragen. Bisher bestand für illegale Migranten lediglich das Recht auf Notfallversorgung bei Unfällen, akuten Krankheiten und Schwangerschaft/ Geburt. Der Inanspruchnahme war durch die Angst vor einer Entdeckung durch die Behörden erschwert. Deshalb waren diese Migranten häufig auf niedrigschwellige Angebote (meist christliche Organisationen), wo keine Papiere gefordert wurden, angewiesen. Die Zugangsbestimmungen zum öffentlichen Gesundheitssystem variierten von Region zu Region. In manchen Regionen gab es spezielle Anlaufstellen für Migranten, anderswo bestand der gleichberechtigte Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Insgesamt bestand durch die Widerstände der im Gesundheitswesen Beschäftigten und die sich ständig verändernden gesetzlichen Bestimmungen für Migranten eine große Unsicherheit in der Umsetzung der (gesetzlichen) Bestimmungen.
1998 wurde eine „Nationale Strategie zu Migration" erarbeitet, in der für die Bereiche Schulbildung, Ausbildung, Wohnung, Wohlfahrt und Gesundheitsversorgung ein Recht auf gleiche Zugangschancen garantiert wurde. Ziel war eine multikulturelle Ausrichtung und Integration von illegalen Migranten.
1998/99 schließlich folgte eine nationale Regulierung der Gesundheitsversorgung von Migranten, die eine obligatorischer Registrierung im Nationalen Gesundheitssystem für alle Migranten mit legalem Aufenthaltsstatus, Asylbewerber, Verwandte und Gefangenen vorsieht und für Studenten und illegalisierte Migranten eine freiwillige Registrierung erlaubt. Die Registrierung erfolgt für Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus anonym über einen TPF (temporary presence code), der eine Dokumentation der Krankengeschichte und Verlaufs gestattet. Eine Mitteilung an die Polizei oder Ausländerbehörden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gesundheitsversorgung von illegalen Migranten umfasst sowohl die ambulante als auch stationäre Behandlung von akuten und chronischen, und nicht nur lebensbedrohlichen, Krankheiten, Unfällen und Schwangerschaften/Geburten. Dabei sollen Prävention, Prophylaxe, Impfungen und der Gesundheitsschutz von Schwangeren und jungen Müttern sowie Kindern besonders berücksichtigt werden.
Die Finanzierung erfolgt zum Teil durch die Migranten selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit einer Freistellung (Selbsteinschätzung der Migranten). Die ambulante Versorgung wird letztlich vom nationalen Gesundheitssystem, die durch die stationäre Behandlung verursachten Kosten durch das Innenministerium getragen. 1999 wurden für die Gesundheitsversorgung von illegalen Migranten insgesamt umgerechnet 60 Mio. DM ausgegeben.
Die Organisation der Versorgung liegt bei den regionalen Behörden und sollte nach Möglichkeit ein niedrigschwelliges, einfach zu erreichendes, günstiges und freundliches Angebot sein.
Zuletzt aktualisiert am 01.06.2004 | Autor: Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. | Nutzungshinweise, Haftungsausschluss










