Nicht-psychiatrische Alternativen: ein Weg aus dem Dilemma zwischen Psychiatrie und Obdachlosigkeit
Viola Balz, Barbara Manz, Weglaufhaus Berlin
In den 90er Jahren gelangte zusehends ein neues Problem in den Fokus sozialpsychiatrischer Fragestellungen. Konfrontiert mit dem Problem, dass sich immer mehr psychiatrie-betroffene Menschen im Bereich der Wohnungslosenhilfe aufhalten oder auf der Straße leben, wurden vermehrt Studien ausgearbeitet, die das Verhältnis zwischen Psychiatrisierung und Obdachlosigkeit beleuchten sollen (vgl. Eichenbrenner 1991, IKP 1996, Landeskomission gegen Gewalt 1998, Der Spiegel 01/99). Dabei wurde deutlich, dass das Problem der Obdachlosigkeit eng mit dem der Psychiatrisierung verbunden zu sein scheint. Wie Greifenhagen und Fichter (1995) in einer Studie für den Großraum München herausstellen, waren etwa zwei Drittel der untersuchten Obdachlosen vorher ein oder mehrmals in der Psychiatrie . Ein Großteil der obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen sucht Unterstützung in den Angeboten der Wohnungslosenhilfe und lehnt eine sozialpsychiatrisch eingebundene Betreuung ab.
In der Diskussion psychiatrischer Professioneller werden für diese Entwicklung v.a. drei Gründe genannt. Zum einen sei eine zunehmende Verschärfung der sozio-ökonomischen Bedingungen zu beobachten. Die Probleme der Wohnungsnot nähmen zu und würden sich am Beispiel Psychiatrie - Betroffener noch zuspitzen. Dass Armut und Psychiatrisierung in einem engen Verhältnis zueinander stehen, gilt als einer der bestuntersuchten Zusammenhänge im sozialpsychiatrischen Bereich (vgl. Hollingshead/Redlich 1958). Gerade die psychiatrisierten Menschen seien, wie herausgestellt wird, häufig vom Verlust ihrer Wohnung bedroht. Sind sie nicht vorher schon in psychosoziale Krisensituationen geraten, die ihnen den Erhalt der eigenen Wohnung verunmöglichten, verlieren sie häufig spätestens nach einem erneuten Psychiatrieaufenthalt ihre Bleibe. Zum anderen, so eine gängige Argumentationsfigur sozialpsychiatrischer HelferInnen, sei zwar die Enthospitalisierung vorangetrieben, gleichzeitig aber nicht genügend Plätze in Therapeutischen Wohngemeinschaften bereitgestellt worden. Zudem setzten die bestehenden sozialpsychiatrischen Einrichtungen zu hochschwellige Eingangskriterien voraus, die eine schnelle und unbürokratische Aufnahme der Betroffenen verunmöglichten.
So treffend einige der vorgebrachten Argumente auch sein mögen, erweisen sie ihre blinden Flecken, wenn man die Praxis der sozialpsychiatrischen Hilfen betrachtet. Es bleibt unerklärt, warum viele Psychiatrie-Betroffene das Wohnen in einer sozialpsychiatrischen Wohnform ablehnen, obwohl sie die Möglichkeit dazu haben. Wie auch das Institut für Kommunale Psychiatrie z.T. feststellt, sind die Gründe hierfür nicht nur darin zu suchen, dass diese Hilfen die Betroffenen nicht erreichen, vielmehr werden sie von letzteren häufig aus inhaltlichen Gründen abgelehnt. Denn die sozialpsychiatrischen Vorstellungen von Unterstützung sind denen der NutzerInnen oft diametral entgegengesetzt.
So bezeichnen sozialpsychiatrische Einrichtungen ihre NutzerInnen als ‚psychisch Kranke‘, eine sog. ‚Krankheitseinsicht‘ setzen sie als Zugangsvoraussetzung. Demgegenüber erleben sich die Betroffenen nicht als ‚Kranke‘, sondern als Menschen mit individuellen Sinnzusammenhängen und Problemen, deren eventuelles Ver-rücken für den Außenbetrachter vielleicht nicht objektiv nachvollzieh- bzw. verstehbar, für die Betroffenen aber zumindest subjektiv-situativ sinnvoll ist. Durch die Bezeichnung ihrer Wahrnehmungen als ‚psychisch Kranke‘ wird den Betroffenen ihre Wahrnehmung jedoch sukzessive enteignet. Das Krankheitsparadigma stellt somit, wie auch K. Nouvertné (1996) herausarbeitet, für die Betroffenen häufig einen zu hohen Preis für die Inanspruchnahme sozialpsychiatrischer Hilfen dar. Das geschilderte Problem spitzt sich für die Betroffenen an der Kennzeichnung als ‚seelisch Behinderte‘, welche für die in Anspruchnahme einer Hilfe nach § 39 BSHG obligatorisch ist, noch zu, denn mit dieser Etikettierung wird den Betroffenen nicht nur eine ‚psychische Störung‘ oder ‚Erkrankung‘ attestiert, sondern dieselbe auch als chronisch definiert . Eine entsprechende Bezeichnung soll also nicht nur den Ist-Zustand festhalten, sondern auch Aussagen über zukünftiges Verhalten machen, was häufig als sich selbst erfüllende Prophezeiung wirken kann. Für die Betroffenen wird die Wirkung der psychiatrischen Prognose problematisch, da sie ihnen die Entwicklung ihres Lebens immer weiter aus der Hand nimmt und versucht, diese über eine Wahrscheinlichkeitsaussage bestimmbar zu machen. Jetzt und zukünftig als ‚Kranke‘ und ‚Unverständliche‘ definiert, erwarten die Betroffenen von den sozialpsychiatrischen Einrichtungen häufig keine Unterstützung bei der Regelung ihrer individuellen Probleme mehr.
Zudem ist die Inanspruchnahme einer sozialpsychiatrischen Hilfe häufig an die Einnahme von Psychopharmaka gekoppelt. Viele Betroffene erleben die Psychopharmakolisierung für sich aber nicht als hilfreich (vgl. Nouvertné 1996, Greifenhagen/Fichter 1995), sondern betrachten sie als eine Interventionsform, die ihren Problemen noch ein weiteres hinzufügt. Eine Hilfemöglichkeit ohne Psychopharmaka bzw. die Möglichkeit des Absetzens derselben suchen sie in sozialpsychiatrischen Einrichtungen häufig vergebens. Die Vorstellungen der Professionellen von Hilfe in den sozialpsychiatrischen Einrichtungen divergieren ohnehin meist stark von denen der Betroffenen: In einer Befragung von Nouvertné im Solinger Raum gaben die Professionellen, gefragt nach ihren Vorstellungen von Hilfe für die Betroffenen v.a. Psychopharmaka, Rehabilitation und Therapie an. Dem hingegen rangieren diese Punkte in der Wertehierarchie der NutzerInnen eher auf den letzten Rängen. Sie wünschen sich viel eher Ruhe, Schutz und Schonraum, materielle Absicherung und die Möglichkeit von Lebensqualität - auch durch ein individuell sinnvolles Erleben verrückter Wahrnehmungen (Nouvertné 1996).
Das Problem von Psychiatrie und Obdachlosigkeit, so könnte man folgern, ist nicht nur ein Problem der nicht flächendeckend ausgebauten und hochschwelligen sozialpsychiatrischen Versorgung. So wichtig die Möglichkeit der schnellen und leicht zu erreichenden psychiatrischen Hilfe für einen Teil der Betroffenen auch sein mag, so wenig erreicht sie diejenigen Betroffenen, die jede Form der psychiatrischen Hilfe aus den oben genannten Gründen ablehnen. Ihnen bleibt oft nur der Weg in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, die sie zwar dem Stigma der Obdachlosigkeit, nicht aber demjenigen der ‚psychischen Krankheit‘ aussetzen.
Neue Wege im Umgang mit diesem Problem werden von Seiten der Sozialpsychiatrie häufig in der Verständigung der Wohnungslosenhilfe und der Psychiatrie über gemeinsame Versorgungsziele gesehen. So wird die Frage gestellt, wie Strukturen geschaffen werden können, um eine psychiatrische Versorgung auch derjenigen Menschen sicherzustellen, die sich an der Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Obdachlosigkeit befinden. Als ein beispielhafter Versuch in diesem Bereich wird häufig das Kölner Kooperationsmodell angeführt, das die Vernetzung des Psychiatrie- und Obdachlosenbereiches schon weit vorangetrieben hat. Ziel ist es hier, psychiatriekompetente Fachkräfte in den Obdachlosenbereich einzubetten, um den Betroffenen so den Zugang zum psychiatrischen Hilfesystem zu erleichtern und mittels akzeptierender Arbeit einen Teil von ihnen dennoch zu erreichen. Dieser Ansatz birgt aber m. E. auch die Gefahr, dass sich psychiatrie-betroffene NutzerInnen zunehmend aus dem Obdachlosenbereich zurückziehen. Ist der Bereich der Wohnungslosenhilfe für sie zur Zeit noch eine Nische, in der sie niedrigschwellige, akzeptierende nichtpsychiatrische Hilfeangebote finden, wird durch eine ‚Psychiatrisierung des Obdachlosenbereichs‘ der ‚Psychiatrische Blick‘ auch dort zur Gefahr. Es ist so zu befürchten, dass der Flucht vieler Psychiatriebetroffener aus der sozialpsychiatrischen Versorgung dann eine Flucht derselben aus dem Obdachlosenbereich folgt - doch wohin? Ohne entsprechende nichtpsychiatrische Alternativen ist zu vermuten, dass der Weg aus der Wohnungslosenhilfe häufig dort endet, wo er begann - auf der Straße.
Die sozialpsychiatrische Hilfe würde sich in diesem Fall als paradoxe herausstellen. Indem sie an dem Problem von Psychiatrie und Obdachlosenbereich ansetzt, um, wie es das Institut für Kommunale Psychiatrie formuliert, zu verhindern, dass die Psychiatriebetroffenen „auf die Straße entlassen“ werden, würde für einige Psychiatriebetroffene so erst die Grundlage geschaffen, den Weg auf die Straße zu wählen. Erst die Möglichkeit, sich auch für eine nichtpsychiatrische Hilfe entscheiden zu können, schüfe hier die Basis dafür, eine psychiatrische Hilfe für diejenigen anzubieten, die sie wollen. Eine nichtpsychiatrische Hilfe hingegen böte den Betroffenen einen psychiatriefreien Raum, der die genannten Widersprüche des psychiatrischen Angebotes vermeidet und sich tatsächlich an den Bedürfnissen der NutzerInnen orientiert. Gerade im Hinblick auf die schlechte gesundheitliche Situation der Psychiatrisierten formuliert Oesau (1996:157) deshalb für das Problem von Psychiatrie und Obdachlosigkeit: „Die Ziele eines solchen Einrichtungstyps [der die bestehenden Probleme lösen soll, V.B.] sollten sich stärker an den Problemen und Bedürfnissen der KlientInnen orientieren. Es ist notwendig, dass diesem Personenkreis eine menschenwürdige Nische ohne Veränderungsanspruch durch die Einrichtung geschaffen wird, wobei möglichst eine Verbesserung der Lebensverhältnisse, mindestens aber eine Verhinderung einer Verschlechterung angestrebt und schließlich Hilfe zur Selbsthilfe geschaffen werden sollte“.
Grundlegend für den geschilderten Einrichtungstyp wäre m.E. eine Hilfe, die in einem nichtpsychiatrischen Rahmen an den individuellen Verrückungen und Krisen der Betroffenen ansetzt, aber auch deren besondere gesundheitliche und soziale Situation berücksichtigt, die häufig durch einen schlechten allgemeinen Gesundheitszustand, vielfältigen unerwünschten Wirkungen von Psychopharmaka, prekären familiären Beziehungen und existenzieller Armut gekennzeichnet ist. Denn für die Betroffenen stellt eine wiederholte Psychiatrisierung zwar ein entscheidendes, aber häufig eben nur eines ihrer vielfältigen Probleme dar. Armut und Gesundheit wirken sich in der Problemkonstellation der Betroffenen hier oft diametral entgegen: so ist nicht nur ihre körperliche Verfassung zumeist eine schlechte, auch ihre psychosoziale Situation ist durch eine Spirale von schwierigen sozialen Beziehungen, Wohnungsnot und dem Unterworfensein unter eine sog. ‚Expertenallmacht‘ gekennzeichnet. Wie in gemeindepsychologischen Studien herausgearbeitet wird, nimmt gerade die Ausgeliefertheit an die Macht der Professionellen proportional zur Armut der Betroffenen zu (vgl. u.a. Giese 1994). Selbstbestimmt über die eigene Hilfe entscheiden zu können, ist gerade für den beschriebenen Personenkreis häufig eine Illusion.
Die Möglichkeit, nichtpsychiatrische Alternativen im Problemfeld von Psychiatrie und Obdachlosigkeit einzusetzen, stellt allerdings einen in der Diskussion um die sog. Schnittstellenproblematik häufig vernachlässigten Bereich dar. So versteht sich das Berliner Weglaufhaus im bundesdeutschen Raum als das einzige nicht- bzw. antipsychiatrische Projekt, das Psychiatriebetroffenen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, eine Alternative zur psychiatrischen Versorgung bereitstellt. Gerade die antipsychiatrische Grundhaltung bietet dabei einen Rahmen für die Erprobung von Hilfemöglichkeiten jenseits des psychiatrischen Dispositivs, die gerade für Menschen, die häufig unter der Expertenallmacht im psychiatrischen Bereich gelitten haben, eine neue Erfahrung darstellt. Die Weglaufhaus-Praxis soll deshalb im Folgenden kurz erläutert werden.
Das Weglaufhaus versteht sich als Zufluchtsort für Psychiatriebetroffene; es ist als Ort konzipiert, an dem man sich von dem psychiatrisch geprägten Sozial- und Gesundheitssystem und dessen inhärenten hierarchischen Strukturen sicher fühlen soll, um jenseits von ÄrztInnen oder ärztlichem Personal einen Zugang zu den eigenen Krisen wieder herstellen zu können. Dabei wird hier ein besonderes Gewicht auf die Möglichkeit des Austausches mit anderen Psychiatrie-Betroffenen gelegt, denn dieser ermöglicht den Betroffenen auch, wieder einen selbstbestimmten Umgang mit ihren Krisen zu erproben; ein Weg, der ihnen durch die geschilderte, erlebte Expertenallmacht lange verstellt war. Um eine nutzerInnenorientierte und z.T. nutzerInnenkontrollierte Einrichtung zu schaffen, wird im Weglaufhaus größtmöglicher Wert auf Transparenz gelegt. Die BewohnerInnen sollen in jedem Moment die volle Kenntnis darüber haben, was für sie und mit ihnen getan wird. Es wird keinerlei Hilfeleistung ohne ausdrücklichen Auftrag ausgeführt, und alles, was die MitarbeiterInnen tun, ist nachvollzieh- und kontrollierbar (z. B. keine Gespräche mit Dritten ohne die ausdrückliche Zustimmung der BewohnerInnen, Einsehbarkeit der gesamten über sie geführten Korrespondenz etc.). Die BewohnerInnen halten sich freiwillig im Weglaufhaus auf und werden dort keinen Zwangsmaßnahmen wie z.B. zwangsweiser Medikation, Verschluss der Haustür etc. unterworfen. Lediglich die allgemeinen Regeln für das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft - gegenseitige Rücksichtnahme, Verbot von Gewalt und Gewaltandrohung, Alkohol- und Drogenkonsum im Haus – sind für alle BewohnerInnen bindend und können bei Missachtung in Einzelfällen auch zum Ausschluss aus dem gemeinsamen Wohnprojekt führen.
Ein wichtiger Punkt der Arbeit des Weglaufhauses ist der Versuch, das verrückte Verhalten, aber auch die individuellen Probleme der Betroffenen aus dem medizinischen Kontext herauszunehmen und mit den Betroffenen neue Wege in der Bewältigung tiefgreifender sozialer und psychischer Probleme zu erschließen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, einen eigenen Umgang mit ihrer Verrücktheit zu erproben. Aus diesem Grund wird sowohl der psychiatrische Krankheitsbegriff als auch psychiatrische Diagnostik abgelehnt. So wenig Letztere den Besonderheiten des verrückten Erlebens der Einzelnen gerecht wird, desto mehr bietet sie, wie schon oben dargestellt, die Grundlage für die Bezeichnung von Verhalten als ‚krankem‘ und ‚unverständlichem‘ und ordnet sie einem medizinisch-psychiatrischen Hilfesystem zu. Grundlage des psychiatrischen Diagnosesystems ist immer auch die Verbundenheit mit psychiatrischen Interventionen, die in den meisten Fällen die Verabreichung von Psychopharmaka mit einschließt. Wie bereits erläutert, werden Letztere häufig aber nicht als Hilfe, sondern als ‚chemische Knebel‘ empfunden (Lehmann 1986). Im Weglaufhaus finden die Betroffenen einen Raum, in dem sie Hilfe beim Absetzen der Psychopharmaka erhalten bzw. auch in Krisensituationen ohne Psychopharmaka leben können. Dieses Angebot, mit einer rund-um-die-Uhr Betreuung Psychopharmaka abzusetzen, ist ein in der Bundesrepublik einmaliges Angebot. Für den Prozess der Psychopharmakareduktion wird aber auch ein Ort benötigt, der Raum für verrücktes Verhalten bietet und dieses nicht als ein defizitäres wahrnimmt. Toleranz gegenüber ungewöhnlichen Erlebens- und Verhaltensweisen von Seiten der MitarbeiterInnen, aber auch der BewohnerInnen des Weglaufhauses gehören ebenso dazu wie die Überzeugung, dass Krisen und verrückte Phasen immer einen Sinn haben. Sie ver-rücken das Verhältnis zu sich selbst und der Umwelt und rücken zugleich die Wahrnehmungen von der herrschenden Normalität weg. Dieses Verständnis von Krisen führt im Weglaufhaus dazu, die Begleitung von Ver-rückheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt an die Bedürfnisse, Kompetenzen und Erfahrungen der Betroffenen anzupassen und sie radikal individuell zu gestalten. Dazu gehört, das individuelle Wissen der Betroffenen darüber, was ihnen in solchen Phasen gut tun könnte, zu nutzen, aber auch das gemeinsame Entwickeln neuer Strategien im Umgang mit den Krisen der Einzelnen.
Die Herangehensweise des Weglaufhauses, aber auch die vielfältigen Möglichkeiten nichtpsychiatrischer Alternativen z. B. auch im ambulanten Bereich, wo sie weitgehend fehlen, gilt es weiter auszubauen und für das Problem von Psychiatrie und Obdachlosigkeit nutzbar zu machen. So ist es den meisten Psychiatriebetroffenen zurzeit in Berlin nahezu unmöglich , eine nichtpsychiatrische Unterstützung in der Wohnung in Anspruch zu nehmen, wollen sie nicht auf die zeitlich sehr begrenzten Möglichkeiten der Wohnungslosenhilfe zurückgreifen. Gerade eine Unterstützung jenseits des ‚Psychiatrischen Blicks‘ schafft häufig erst die Voraussetzung dafür, den Betroffenen ein Angebot machen zu können, in dem sie sich nicht der Expertenallmacht ausgeliefert fühlen müssen, sondern der ihnen einen Raum gibt, sich ihrer eigenen Bedürfnisse und Ziele wieder bewusst zu werden und einen selbstbestimmten Umgang mit ihren Krisen und Ver-rückungen zu entwickeln. Diese Möglichkeit schließt selbstverständlich die Notwendigkeit mit ein, mit den Betroffenen auch Wege zu erschließen, aus der ihre Möglichkeiten stark begrenzenden Armut zu entkommen. Denn das Postulat eines ‚selbstbestimmten Lebens in Armut‘ wird für sie sonst weiterhin ein zynisches Paradoxon bleiben.
Zuletzt aktualisiert am 26.07.2004 | Autor: Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. | Nutzungshinweise, Haftungsausschluss










